Winterdienst

Durchführung von Winterdienst im Chemnitzer Westen: Siegmar, Reichenbrand, Rabenstein, Grüna, Mittelbach an 7 Tagen die Woche.
Für öffentliche und private Kunden z. B. Industrieflächen, Parkplätze, Privateinfahrten und Zuwegungen.
Schneetransport mit LKW + Lader, sowie Arbeiten mit der Schneefräse sind auf Anfrage möglich.
Aus der Satzung der Stadt Chemnitz … Pflichten von Grundstückseigentümer bei Schnee und Eis…

 

 

 

Oft kommt es durch Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht zu Unfällen und somit zu hohen Forderungen von Schadensersatz. Ein zuverlässiger Winterdienst ist somit der beste Versicherungsschutz.

 

-§ 5 (Winterdienst auf Gehwegen) Abs. 5 der Chemnitzer Straßenreinigungssatzung besagt:
In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Nach 20:00 Uhr ist gefallender Schnee und enstandene Glätte werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Wir führen laut Satzung für Sie die Schnee- und Glatteisbeseitigung im Chemnitzer Westen an 7 Tage in der Woche durch.